Über uns

Montessori-Kinderhaus am Eselsberg

Unser sechsgruppiges Montessori-Kinderhaus für Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt befindet sich im Sonnenfeld auf dem Ulmer Eselsberg. Es ist der erste Passivhaus-Kindergarten in Deutschland und wir sind im November 2002 dort eingezogen. Vorher haben wir 7 Jahre lang ein eingruppiges Montessori-Kinderhaus im Buttenweg am Eselsberg betrieben.

Plätze
Die insgesamt 86 Plätze, die aktuell im Kinderhaus zur Verfügung stehen, verteilen sich auf 30 Krippen- und 56 Kindergartenplätze.

Betreuung
Unsere, in der Montessori-Pädagogik geschulten, pädagogischen Fachkräfte nehmen sich Ihrer Kinder an. Die MitarbeiterInnen begegnen den Kindern dabei auf Augenhöhe, mit Wertschätzung, Verständnis und orientieren sich an den Stärken des Kindes. Der liebevolle Umgang mit dem Kind ist selbstverständlich. Die Kinder werden in ihrer Entwicklung begleitet und im Umgang mit dem Material angeleitet. Die Beobachtung und das adäquate Angebot von Material sind die Grundlage dafür.

Gebühren
Grundgebühr + Förderbeitrag
Unsere Gebühren setzen sich aus der städtischen Kindergarten-Gebührentabelle und dem Montessori-Förderbeitrag zusammen. Letzterer dient der Umsetzung der Montessori-Pädagogik in der Einrichtung.

Weitere Kosten
Es besteht für alle Kinder die Möglichkeit ein warmes Mittagessen zu sich zu nehmen. Für die Ü3-Kinder ist es verpflichtend, für U3-Kinder besteht die Möglichkeit, eigenes Essen mitzugeben. Das von einem Caterer gelieferte Mittagessen wird von den Eltern mittels eines ausgehängten Speiseplans für ihr Kind bestellt. Für das Mittagessen und die damit verbundene Küchenhilfe wird ein Entgelt erhoben.

Das Kinderhaus am Eselsberg ist von Montag bis Donnerstag von
7.00 – 17.00 Uhr und freitags von 7.00 -15.00 Uhr geöffnet.

Folgende Betreuungszeiten werden angeboten:

Baustein 3 (nur im Krippenbereich)
Mo – Fr 7.00 – 14.30 Uhr

Baustein 4
Mo – Do 7.00 – 16.00 Uhr
Fr 7.00 – 14.00 Uhr

Baustein 5 (nur im Kindergartenbereich)
Mo – Do 7.00 – 17.00 Uhr
Fr 7.00 – 15.00 Uhr

BRINGZEITEN

  • täglich 7.00 – 8.50 Uhr 
  • ab 9.00 Uhr ist das Kinderhaus geschlossen
 

ABHOLZEITEN

  • täglich ab 14.00 Uhr (freitags ab 13.45 Uhr) flexibel bis maximal 17.00 Uhr (abhängig vom gebuchten Baustein und Tag)

Organisatorisches

Schließtage
Im Kinderhausjahr gibt es 22 Schließtage im Kindergartenjahr, die nach Absprache mit dem Elternbeirat und dem Träger festgelegt werden. In der Regel liegen diese in den Schulferien des Landes Baden-Württemberg und werden den Eltern rechtzeitig bekanntgegeben.

Schließtage im Kinderhausjahr 2023/2024

Di. 29.08.2023 – 1. Kinderhaustag nach der Sommerschließung

Mo. 02.10.2023 – Schließtag

Fr. 27.10.2023 – Pädagogischer Tag

Fr. 22.12.2023 – Weihnachtsferien – Fr. 29.12.2023 – Erster Kiha-Tag im neuen Jahr: Di. 02.01.2024

Fr. 22.03.2024 – Pädagogischer Tag

Fr. 31.05.2024 – Schließtag

Mo. 22.07.2024 – Wegen des Ulmer Festtages zum Schwörmontag schließt das KiHa an diesem Tag um 12Uhr

Mo. 12.08.2024 – Sommerferien – bis Mo. 02.09.2024

Di. 03.09.2024 – erster Tag nach den Sommerferien

Angebote für Kinder

  • Vertieftes Arbeiten zu verschiedenen Themen
  • Besuch von Außer-Haus-Veranstaltungen
  • Turn- und Bewegungsraum
  • großer Garten mit viel Platz für Bewegung und Gartenarbeiten
  • Feste im Jahreskreis

Angebote für Eltern

  • themenorientierte Elternabende zur Montessori-Pädagogik
  • Kinderhaus-Hospitationen nach Absprache 
  • Feste im Jahreskreis
  • Spiele-Vor- und Nachmittage

Elternbeirat

Dass es in jeder Kindertagesstätte Deutschlands einen Elternbeirat gibt und was dort seine originären Aufgaben sind, regeln die Kindergartengesetze der jeweiligen Bundesländer in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die daraus abgeleiteten Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat (EB) wird auf Basis des §5 des Kindertagesstätten-Gesetzes Baden-Württemberg gebildet. Im Montessori-Kinderhaus am Eselsberg wird pro Gruppe ein Elternbeirat und eine Vertretung gewählt. Der Elternbeirat besteht so aus 2 Personen pro Gruppe (Elternbeirat und Stellvertretung), aus deren Mitte ein(e) Vorsitzende(r) mit Vertretung gewählt wird. Die Wahlen zum Elternbeirat finden in der Regel am ersten Elternabend zu Beginn des Kinderhausjahres statt. Die Mitglieder des Elternbeirats treffen sich mehrmals im Jahr, um aktuelle und für die Elternschaft, das Kinderhaus und/oder den Träger relevante Themen zu diskutieren. In aller Regel nehmen Vertreter des Trägers und die Kinderhausleitung an diesen Treffen teil. Initiiert werden sie durch den Elternbeirat selbst oder durch Initiativen und Wünsche der Eltern, für die der Elternbeirat eine Vermittlungsfunktion zu Belegschaft und Träger wahrnimmt. Umgekehrt können sich auch die ErzieherInnen über den Elternbeirat an die Elternschaft wenden. Auch der Träger hat das Recht, bei Bedarf eine Elternbeiratssitzung zu initiieren.

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kinderhaus zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kinderhaus, Eltern und Träger zu fördern. Hier hat er beratende, jedoch keine entscheidende Funktion. Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kinderhaus verwirklicht wird. In diesem Kontext sollen Anregungen von Elternseite gegenüber Träger und Kinderhausleitung vermittelt werden. Auch soll sich der Elternbeirat gegenüber dem Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie die sachliche und räumliche Ausstattung einsetzen. Umgekehrt soll das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kinderhauses unterstützt werden. Der Elternbeirat hat das Recht, zu folgenden Punkten gehört zu werden:
 
  • Ferien und Öffnungszeiten
  • Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder
  • Einführung neuer pädagogischer Programme