Über uns
Montessori-Kinderhaus Kleine Strolche
Unsere Einrichtung bietet Platz für 22 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Wir arbeiten nach der Pädagogik Maria Montessoris, nach ihrer Philosophie und mit ihren entwickelten Materialien. Grundlage ist neben der Montessori-Pädagogik auch der baden-württembergische Bildungsplan.
Betreuung
Betreuungsbaustein 2 an 33 Stunden/Woche
- Montag, Dienstag, Freitag 7:00 bis 13:30 Uhr
- Mittwoch, Donnerstag: 7:00 bis 13:45 Uhr
Abholzeiten:
- Montag, Dienstag, Freitag 12:00 bis 12:30 Uhr und 13:15 bis 13:30 Uhr
- Mittwoch, Donnerstag: 12:00 bis 12:30 Uhr und 13:15 bis 13:45 Uhr
Die Kindergartengebühr setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Grundgebühr, welche die Stadt Ulm für alle Kindergärten festlegt.
- monatlicher Förderbeitrag (lt. Gebührenordnung des Montessori-Pädagogik-Förderkreises Ulm/Neu-Ulm e.V.) – zur Förderung der Montessori-Pädagogik
- einmalige Aufnahmegebühr
- Mitgliedschaft im Träger-Verein
Schließzeiten
Das Kinderhaus ist insgesamt an 27 Tagen geschlossen. Die Schließtage liegen überwiegend in den baden-württembergischen Schulferien.
Besonderheiten
Seit September 2009 sind wir ein Teil des Bildungshauses »Ulmer Spatz« zusammen mit der nebenan liegenden Grundschule und der städtischen Kindertageseinrichtung St. Barbara.
Die Aufgaben des Elternbeirats
Dass es in jeder Kindertagesstätte Deutschlands einen Elternbeirat gibt und was dort seine originären Aufgaben sind, regeln die Kindergartengesetze der jeweiligen Bundesländer in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die daraus abgeleiteten Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat (EB) wird auf Basis des §5 des Kindertagesstätten-Gesetzes Baden-Württemberg gebildet. Im Montessori-Kinderhaus Kleine Strolche werden drei Elternbeiräte gewählt. Die Wahlen zum Elternbeirat finden in der Regel am ersten Elternabend zu Beginn des Kinderhausjahres statt. Die Mitglieder des Elternbeirats treffen sich mehrmals im Jahr, um aktuelle und für die Elternschaft, das Kinderhaus und/oder den Träger relevante Themen zu diskutieren. In aller Regel nehmen Vertreter des Trägers und die Kinderhausleitung an diesen Treffen teil. Initiiert werden sie durch den Elternbeirat selbst oder durch Initiativen und Wünsche der Eltern, für die der Elternbeirat eine Vermittlungsfunktion zu Belegschaft und Träger wahrnimmt. Umgekehrt können sich auch die ErzieherInnen über den Elternbeirat an die Elternschaft wenden. Auch der Träger hat das Recht, bei Bedarf eine Elternbeiratssitzung zu initiieren.
- Ferien und Öffnungszeiten
- Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder
- Einführung neuer pädagogischer Programme



So wichtig wie die Spielbereiche, in denen sich das einzelne Kind ganz konzentriert für sich beschäftigen kann, sind für uns auch die Bereiche, in denen die Kinder eigene Ideen in der Gemeinschaft mit anderen weiterentwickeln können. Oft entstehen daraus kleine Projekte.